wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 28.10.2005
1873 Js 55476/05 Staatsanwaltschaft Hannover -

Unsportliches Verhalten gegenüber einem Mannschaftskameraden auf dem Fußballplatz

Das Jugendgericht Hannover hat einen 17jährigen Gymnasiasten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zum Nachteil eines Mannschaftskameraden zu 40 Stunden Hilfsdienst verurteilt.

Am 9. April 2005 hatte der Angeklagte mit seiner Mannschaft TuS Marathon Hannover ein wichtiges Fußballspiel zu bestreiten. Gegner war eine Mannschaft, die ebenfalls stark abstiegsgefährdet war. Zu Beginn der 2. Halbzeit wurde das Spiel immer ruppiger und angespannter. Auch die Spieler des TuS Marathon waren untereinander sehr gereizt, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt noch 1:0 führten. Zu Beginn der 2. Halbzeit bekam die Mannschaft einen Freistoß zugesprochen. Zwischen dem Angeklagten und einem Mannschaftskameraden, einem Bruder des später Geschädigten, gab es ein Gerangel. Beide konnten sich nicht einigen, wer den Freistoß ausführen sollte. Der Angeklagte wurde immer erregter. Er rannte an die Außenlinie und wollte sich auswechseln lassen. An der Außenlinie kam es offenbar zu einem weiteren Gerangel, in das der ältere Bruder des Angeklagten verwickelt war. Als nun der zunächst noch auf der Auswechselbank sitzende Spieler und später Geschädigte des TuS Marathon aufstand und auf den Bruder des Angeklagten zuging, stellte sich der Angeklagte seinem Mannschaftskameraden in den Weg und schlug ihm mit der Faust ohne erkennbaren Grund in das Gesicht. Der Anklagte traf seinen Mannschaftskameraden im Bereich des Nasenbeines oberhalb der Nasenwurzel und verursachte ein sofort eintretendes starkes Nasenbluten. Die Nase schwoll an.

Eine später in einer Klinik durchgeführte Untersuchung ergab, dass das Nasenbein angebrochen war. Der Angeklagte durfte das Spiel nicht mehr fortsetzen. Er wurde aus Sicherheitsgründen in der Gaststätte des TuS Marathon eingesperrt und musste von dort aus den weiteren Spielverlauf verfolgen. Seine Mannschaft verlor und stieg schließlich zu einem späteren Zeitpunkt ab. Der Geschädigte konnte aufgrund der erlittenen Verletzung nicht mehr eingewechselt werden. Nach diesem Vorfall wurde der Angeklagte vom Verein ausgeschlossen. Vom Sportgericht des Niedersächsischen Fußballverbandes wurde er mit einer Spielsperre von 9 Monaten belegt. Der Angeklagte hat die Tat gestanden und sich bei dem Geschädigten entschuldigt.

Unter Berücksichtigung der vom Fußballverband bereits ausgesprochenen Sperre hielt das Jugendgericht es für erforderlich aber auch ausreichend, dass der Angeklagte zu Gunsten der Allgemeinheit eine ideelle Wiedergutmachung leistet, in dem er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt und nach Weisung der Jugendgerichtshilfe 40 Stunden Hilfsdienst leistet.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover vom 12.12.2005

Aktuelle Urteile aus dem Jugendstrafrecht | Sportrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Fußball | Jugendstrafe | Körperverletzung | Sperrung /Sperre

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1456 Dokument-Nr. 1456

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil1456

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung