wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 07.03.1995
9 C 2334/94 -

Luxushotel gebucht: Rülpsende und ungepflegte Mitreisende können nicht als Reisemangel geltend gemacht werden

Badekleidung am Esstisch und Körpergeruch von Mitreisenden begründen keinen Anspruch auf Schadensersatz

Wer sich in seinem Urlaub durch die ungepflegte Erscheinung von Mitmenschen beeinträchtigt fühlt, kann daraus keinen Reisemangel ableiten. Außerdem ist bei Sonderangeboten zu berücksichtigen, dass reguläre Katalogleistungen nicht automatisch Bestandteil der preisreduzierten Leistung werden. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg.

Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde für sich und seine Familie eine Pauschalreise in ein Luxushotel in Tunesien gebucht. Die Buchung fand in einem Reisebüro unter der Vorlage eines Kataloges statt, wurde jedoch als ein Sonderangebot abgerechnet. Der Reiseveranstalter klassifizierte das Hotel mit fünf Flugzeugen, womit es in die Luxusklasse fiel. Außerdem sollte das Hotel laut Katalog über ein eigenes Spielcasino verfügen.

Kläger: Ungepflegte Hotelgäste und geschlossenes Casino eindeutiger Reisemangel

Zur Reisezeit der Familie war ein Nachbarhotel der niedrigeren Drei Sterne-Klasse überbucht, so dass einige der Gäste dieses Hotels das Luxushotel bezogen. Dies empfand der Kläger als massive Störung. Die Gäste der niedrigeren Hotelklasse hätten nach seiner Schilderung ein einfach strukturiertes Niveau gehabt, das sich in Körpergeruch, Rülpsen und Erscheinen zum Essen in Badekleidung geäußert habe. Zudem ärgerte sich der Kläger darüber, dass das Casino zu dieser Zeit geschlossen war, da er das Hotel ausschließlich aufgrund des Casinos gebucht habe. Der Mann forderte vom Reiseveranstalter den halben Reisepreises als Schadensersatz für diese von ihm als Reisemangel gewerteten Umstände.

Kein Anspruch auf spezielles Publikum in Luxushotels

Das Amtsgericht Hamburg wies die Klage ab. "Rülpsende Mitreisende" könnten nicht Gegenstand eines Reisemangels sein. Im Zeitalter des Massentourismus sei es allen Bevölkerungsschichten möglich, Fernreisen anzutreten. Ein spezielles Publikum für Luxushotels gebe des demnach nicht mehr. Dies gelte insbesondere für Ziele, für die Reisen als Sonderangebote buchbar wären. Körpergeruch und Badekleidung beim Essen seien zudem hinzunehmende Erscheinungen in Strandhotels und spielten sich im Rahmen menschlichen Zusammenlebens ab.

Geschlossenes Casino: Sonderangebote können von Katalogbeschreibungen abweichen

Das geschlossene Casino stelle keine zugesicherte Reiseleistung dar. Eine Zusicherung müsse durch eine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung Bestandteil des Vertrages zwischen Reisendem und Reiseveranstalter sein. Wäre die Buchung regulär über den Katalog erfolgt, so wäre das Casino durch die Hotelbeschreibung zugesichert gewesen. Da es sich allerdings um ein Sonderangebot handelte, was deutlich am geringeren Preis erkennbar war, musste ein ausdrücklicher Hinweis nicht erfolgen, dass das Casino nicht Bestandteil der Leistung sein würde. Der Kläger hat damit keinen Anspruch auf Erfüllung seiner Schadensersatzforderungen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Hamburg (vt/st)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Essen | Speisen | Mittagessen | Frühstück | Buffet | Hotel | Luxushotel | Reisemangel | Reisemängel | Reisepreisminderung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 1995, Seite: 1330
NJW-RR 1995, 1330
 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 1995, Seite: 221
RRa 1995, 221

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11238 Dokument-Nr. 11238

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11238

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung