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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.03.2005
- 49 C 165/05 -
Hundebellen ist kein Grund zur Mietminderung
Normales Geräuschspektrum in Mehrfamilienhaus
Mieter können die Miete wegen nachbarlichen Hundegebells allenfalls dann mindern, wenn der Hund regelmäßig und lang anhaltend laut bellt. Gelegentliches Bellen stellt keinen Grund für eine Mietminderung dar. Dies entschied das Amtsgericht Hamburg.
Das Amtsgericht Hamburg führte aus, dass ein gelegentliches Bellen noch nicht als
Nur regelmäßiges und lang anhaltendes lautes Bellen ist Mietmangel
Anders sehe es nur dann aus, wenn das Tier regelmäßig und lang anhaltend laut belle (vgl. Amtsgericht Düren, Urteil v. 30.08.1989 - 8 C 724/88 -). Die Nachbarn hatten zwar behauptet, aber nach Überzeugung des Richters nicht beweisen können, dass der betroffene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2010
Quelle: ra-online (pt)
- Hundegebell zur Mittags- und Nachtzeit erfüllt Tatbestand der Ordnungswidrigkeit
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.06.2010
[Aktenzeichen: 10 AS 10.1074 und 10 ZB 10.516]) - Hundebellen: Hunde können dem Halter bei unzumutbaren Lärmbeeinträchtigungen weggenommen werden
(Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 03.09.2009
[Aktenzeichen: 1 B 215/09]) - Bei ständigem Hundegebell kann die Miete gemindert werden
(Amtsgericht Düren, Urteil vom 30.08.1989
[Aktenzeichen: 8 C 724/88])
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