wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern2.6/0/5(14)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 21.04.1983
44 C 480/82 -

Vermieter muss Dübellöcher in Badezimmer-Fliesen hinnehmen

Befestigen von Badinstallationen entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch

Ein Mieter darf im Bad die von ihm gewünschten Installations­gegenstände anbringen und dazu notwendige Dübellöcher bohren. Der Vermieter darf beim Auszug des Mieters nicht von diesem die Neuverfliesung des Badezimmers wegen der Bohrlöcher verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Mieter an mehreren Stellen in den Wandfliesen des Badezimmers Bohrlöcher für Dübel gebohrt. Er installierte u.a. eine Wäschetrocknungsanlage über der Badewanne und mehrere Arznei- und Badezimmerschränke.

Vermieter verlangt Neuverfliesung des Bades

Nach dem Auszug des Mieters verlangte der Vermieter für die Neuverfliesung des Badezimmers einen Betrag von 1.752,34 DM.

AG Hamburg: Mieter muss Dübellöcher in Wandfliesen nicht entfernen

Das Amtsgericht Hamburg wies die Klage des Vermieters ab. Der Mieter habe die Wandfliesen anbohren dürfen. Es entspreche dem vertragsgemäßen Gebrauch wenn ein Mieter die von ihm gewünschten Installationsgegenstände an der Wand befestigen möchte. Der Vermieter habe die Nachteile, die ihm nach Entfernung der Gegenstände entstehen hinzunehmen. Schließlich erhalte er dafür auch die Miete.

AG Hamburg: Vermieter könnte Wandverkleidung wählen, die das Entfernen von Bohrlöchern problemloser ermöglicht

Das Amtsgericht führte aus, dass es keinen Sinn machen würde, wenn nach jedem Mieterwechsel das Bad neu gefliest werden würde. Wolle der Vermieter nach Beendigung des Mietvertrages keine Dübellöcher, dann sei es an ihm, eine Baddekoration zu wählen, die das Beseitigen von Bohrlöchern einfacher ermögliche. Der Vermieter könne statt Wandfliesen auch einen wasserabweisenden Anstrich wählen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2014
Quelle: ra-online, AG Hamburg (zt/WM 1983, 327/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1983, Seite: 327
WuM 1983, 327

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18922 Dokument-Nr. 18922

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18922

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 2.6 (max. 5)  -  14 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung