Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 30.07.2015
- 32 C 4/15 -
Fahrspurwechsel setzt auch bei vorhandenem Toten-Winkel-Spiegel Schulterblick voraus
Anscheinsbeweis spricht für Verschulden des Spurwechslers
Kommt es bei einem Fahrspurwechsel zu einem Verkehrsunfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Spurwechslers. Zudem ist bei einem Spurwechsel auch dann ein Schulterblick erforderlich, wenn das Fahrzeug über einen zusätzlichen Toten-Winkel-Spiegel verfügt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Mai 2014 bei einem
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen den Kläger. Diesem stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu, da er den Unfall allein verschuldet habe.
Anscheinsbeweis spricht für Verschulden des Spurwechslers
Für ein schuldhaftes Nichtbeachten der Sorgfaltspflichten aus § 7 Abs. 5 StVO durch den Kläger spreche bereits der
Erfordernis eines Schulterblicks trotz Toten-Winkel-Spiegels
Dem Kläger sei es nach Ansicht des Amtsgerichts nicht gelungen den gegen ihn sprechenden
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2017
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/zfs 2015, 617/rb)
- Bei Auffahrunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit Fahrspurwechsel spricht Beweis des ersten Anscheins für Missachtung der Sorgfaltspflicht
(Amtsgericht München, Urteil vom 01.10.2013
[Aktenzeichen: 331 C 28375/12]) - Spurwechsel ohne Schulterblick begründet volle Haftung für Verkehrsunfall
(Landgericht Freiburg, Urteil vom 21.05.2012
[Aktenzeichen: 8 O 21/12])
Jahrgang: 2015, Seite: 617 zfs 2015, 617
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24527
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24527
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.