wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 12.07.2018
22a C 296/17 -

Vorliegen einer Buchungsbestätigung für Flug auch bei Übermittlung durch Flugvermittler

Buchungsbestätigung muss nicht von Fluggesellschaft kommen

Eine Buchungsbestätigung für einen Flug im Sinne von Art. 3 Abs. 2 a) der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) liegt nicht erst dann vor, wenn diese von der Fluggesellschaft kommt. Es genügt auch eine Bestätigung durch den Flugvermittler. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Über einen Flugvermittler hatte ein Mann für sich und acht weitere Personen ein Hin- und Rückflug für die Strecke Hamburg - Krakau für Juli 2017 gebucht. Der Rückflug sollte am 16. Juli stattfinden. Für dieses Datum erhielt der Reisende vom Vermittler eine Buchungsbestätigung. Aufgrund eines Fehlers buchte die Fluggesellschaft den Rückflug aber auf den 14. Juni. Aufgrund dessen wurde der Reisegruppe am 16. Juli das Einchecken am Flughafen von der Fluggesellschaft verweigert. Der Reisende klagte daher gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung für sich und seine Mitreisende. Die Fluggesellschaft wehrte sich gegen die Klage mit der Begründung, dass eine Buchung für den 14. Juni vorlag und eine entsprechende Buchungsbestätigung dem Flugvermittler übermittelt worden sei. Eine Bestätigung für den Flug am 16. Juli habe dagegen nicht vorgelegen.

Anspruch auf Entschädigung wegen Beförderungsverweigerung

Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Klägers. Er könne gemäß Art. 4 Abs. 3, Art. 7 Abs. 1 a) VO ein Anspruch auf Entschädigung für sich und seine Mitreisende geltend machen. Die Beklagte habe trotz bestehender Buchungsbestätigung für den 16. Juli die Beförderung verweigert.

Vorliegen einer Buchungsbestätigung durch Flugvermittler

Eine Buchungsbestätigung für den 16. Juli habe zwar nicht durch die Beklagte vorgelegen, so das Amtsgericht. Jedoch liege eine bestätigte Buchung für einen Flug im Sinne des Art. 3 Abs. 2 a) VO nicht erst dann vor, wenn ein Fluggast eine Bestätigung von Seiten der Fluggesellschaft erhalte. Vielmehr liege die Buchungsbestätigung bereits dann vor, wenn der Fluggast sie über ein Reiseunternehmen oder einen Flugvermittler erhalte. Dies ergebe sich aus der Legaldefinition des Art. 2 g) VO. Zwar spreche die Vorschrift vom "Reiseunternehmen" und nicht vom Reisevermittler. Dies sei aber unerheblich. Denn ob das Reiseunternehmen den Flug nur vermittle oder auf eigenes Risiko veranstalte, sei eine Differenzierung, auf die es nach dem Sinn und Zweck der Regelung nicht ankomme.

Risiko einer falschen Buchungsbestätigung durch Vermittler trägt Fluggesellschaft

Nach Auffassung des Amtsgerichts trage das Risiko einer unterlassenen Ausführung der bestätigten Buchung durch den Vermittler das Flugunternehmen und nicht der Fluggast. Das Flugunternehmen könne aber den Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag in Regress nehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2019
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/RRa 2019, 32/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2019, Seite: 32
RRa 2019, 32

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27127 Dokument-Nr. 27127

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27127

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung