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Amtsgericht Gotha, Urteil vom 24.03.2003
- 2 C 116/02 -
Schimmelpilzbildung nach Fenstermodernisierung rechtfertigt Mietminderung von 10 %
Aufklärungspflicht des Vermieters zum Lüftungsverhalten
Kommt es nach dem Einbau von neuen Fenstern zu einer Schimmelpilzbildung rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 %. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, die Mieter nach dem Fenstereinbau über das Lüftungsverhalten aufzuklären. Dies hat das Amtsgericht Gotha entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung minderten ihre Miete, da es nach dem
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Gotha entschied gegen die Vermieterin. Die Mieter seien berechtigt gewesen ihre Nettokaltmiete um 10 % zu mindern. Denn nach Einholung eines Sachverständigengutachtens habe festgestanden, dass nicht das
Fehlende Aufklärung zum Lüftungsverhalten
Zudem sei es unerheblich gewesen, so das Amtsgericht weiter, ob die Mieter durch Änderung ihres Lüftungsverhaltens eine Schimmelpilzbildung hätten vermeiden können. Denn dies wäre nur beachtlich gewesen, wenn die Vermieterin ihrer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2013
Quelle: Amtsgericht Gotha, ra-online (zt/WuM 2003, 601/rb)
Jahrgang: 2003, Seite: 601 WuM 2003, 601
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Dokument-Nr. 15430
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