wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.07.2021
980 Ds 858 Js 24821/20 -

Provoziert der Angeklagte den Geschädigten zu einem Angriff, kann er sich nicht ohne Weiteres auf Notwehr berufen

Streit um zu spät ausgelieferte Pizza-Bestellung

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Angeklagten wegen Körperverletzung verurteilt, nachdem er nach vorausgegangenem Streit den Geschädigten zu einem Angriff auf sich provozierte.

Nach den Feststellungen des Gerichts, kam es am 24.01.2020 zu einem Streit zwischen dem Angeklagten zu 2), drei Zeugen und dem Nebenkläger über eine verspätet ausgelieferte Pizza-Bestellung, woraufhin der Angeklagte zu 2) seinen Bruder, den Angeklagten zu 1) hinzurief. In der Folge kam es zu Handgreiflichkeiten ungeklärten Ausgangs. Als der Angeklagte zu 2) sich anschließend bereits ca. 20 m vom Geschehen entfernte, rief er dem erkennbar betrunkenen und körperlich unterlegenen Nebenkläger zu, „komm doch!“ und „wehr dich!“. Als dieser Folge leistete und, jedenfalls nicht ausschließbar, zu einem Schlag ausholte, schlug der Angeklagte zu 2) gegen den Kopf des Nebenklägers derart, dass dieser zu Boden ging und mit dem Kopf auf den Asphalt aufschlug.

Amtsgericht: Grenzen der rechtfertigenden Notwehr im konkreten Fall überschritten

Das Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilte den Angeklagten zu 2) nach umfangreicher Beweisaufnahme wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe. Obschon nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht auszuschließen war, dass der Nebenkläger zuerst zu einem Schlag gegen den Angeklagten zu 2) ausgeholt habe, sah das Gericht die Grenzen der rechtfertigenden Notwehr im konkreten Fall überschritten. Das Gericht wertete die Aufforderung, zu kommen und sich zu wehren, als vorwerfbare Provokation des Angeklagten zu 2), weshalb dieser gehalten gewesen sei, sich zunächst auf bloße Schutzwehr zu beschränken und dem Angriff habe ausweichen müssen. Da im Übrigen sich der Hergang der Auseinandersetzungen nicht habe zweifelsfrei aufklären lassen, sprach das Gericht den Angeklagten zu 1) frei.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2021
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Körperverletzung | Notwehr | Nothilfe

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30748 Dokument-Nr. 30748

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil30748

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?