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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.02.1992
- 33 C 3269/91 - 29 -
Isolierte Erhöhung der Miete für Garagenstellplatz unzulässig
Erhöhung der Garagenmiete nur im Rahmen der Erhöhung der Wohnraummiete möglich
Hat ein Wohnraummieter zusätzlich ein Garagenstellplatz angemietet, so kann der Vermieter nicht isoliert die Miete für die Garage erhöhen. Dies geht nur im Zusammenhang mit der Erhöhung der Wohnraummiete. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Wohnung zusätzlich einen Tiefgaragenplatz angemietet. Im April 1991 wollte die Vermieterin die
Kein Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung für Tiefgaragenplatz
Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Mieterin. Sie habe der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.01.2014
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/NJW-RR 1992, 973/rb)
- Garagenmietvertrag ist unabhängig vom Wohnraummietvertrag kündbar
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.04.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 245/12]) - Mieter kann aus einem Wohnungsmietvertrag keinen Anspruch auf einen Garagenstellplatz herleiten
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 31.08.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 268/09])
Jahrgang: 1992, Seite: 973 NJW-RR 1992, 973 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1992, Seite: 242 WuM 1992, 242
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Dokument-Nr. 17569
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