Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 08.04.2020
- 32 C 1631/20 (89) -
AG Frankfurt am Main gewährt Darlehensstundung nach Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie
Voraussetzung ist eine durch die Pandemie hervorgerufene Unzumutbarkeit der Darlehensrückzahlung
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 8. April 2020 einem Arbeitnehmer mit einer einstweiligen Verfügung gegenüber dessen Bank eine verlängerte Frist zur Rückzahlung seiner Kontoüberziehung zugesprochen.
Im hier vorliegenden Fall hatte die Bank dem Arbeitnehmer die Geschäftsbeziehung gekündigt und ihn zur Rückzahlung seiner
Bank lehnte Bitte um längere Rückzahlungspflicht ab
Im Zuge der Coronavirus-Pandemie ist auch der Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen und hat deshalb derzeit geringere Einnahmen. Nachdem die Bank seine Bitte um Gewährung einer verlängerten
AG bejahrt Darlehensstundung mit Verweis auf das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie
Das Amtsgericht hat dem Antrag weitgehend stattgegeben und seine Entscheidung auf das vor Kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie unter anderem im Zivilrecht gestützt. Danach werden aus vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Darlehensverträgen mit Verbrauchern Ansprüche des Darlehensgebers auf Rückzahlung, Zinsen und Tilgung, die zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 fällig werden, für die Dauer von drei Monaten gestundet.
Voraussetzung für die Darlehensstundung ist eine pandemiebedingte Kontoüberziehung
Voraussetzung für die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2020
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28636
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28636
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.