wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.03.2019
32 C 1479/18 (18) -

Pferde­lebens­versicherung: Lahmheit und Schlacht­untauglich­keit eines Reit- und Sportpferdes senken Versicherungswert auf Null

Kein Anspruch auf Versicherungs­leistung aus einer gegen das Risiko einer Nottötung abgeschlossenen Pferde­lebens­versicherung

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die dauernde Lahmheit und Schlacht­untauglich­keit eines Reit- und Sportpferdes dessen Versicherungswert auf Null senken können. Ist die Versicherungssumme an den Versicherungswert gekoppelt, entfällt dann die Versicherungs­leistung einer gegen das Risiko der Nottötung abgeschlossenen Pferde­lebens­versicherung.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erwarb im Jahr 2003 ein Pferd der Rasse "Friese" zum Preis von 7.500 Euro und versicherte es gegen das unter anderem für den Fall einer erforderlich werdenden Nottötung. In § 7 der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (sog. "AVP 2011"), heißt es: "Die Versicherungssumme soll dem Wert des Tieres entsprechen". Im April 2017 musste das Pferd wegen arthrosebedingter Lahmheit medikamentös mit Phenylbutazon behandelt werden. Nach einem Zusammenbruch beim Koppelgang wurde das Pferd am im Mai 2017 medikamentös eingeschläfert. Der Kläger begehrte mit seiner Klage eine Versicherungsleistung von 2.531,25 Euro und trug vor, dass dies dem Verkehrswert des Pferdes vor der Nottötung entspreche.

Verkehrswert des Pferdes war bereits vor dem Zusammenbruch auf Null gesunken

Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, dass der Verkehrswert des Pferdes und damit der Versicherungswert schon vor dem Zusammenbruch des Pferdes auf Null gesunken sei. Dies folge daraus, dass der gerichtliche Sachverständige festgestellt habe, dass das Tier aufgrund der Arthrose zum Reiten und Fahren unbrauchbar gewesen sei und durch die Phenylbutazongabe auch nicht mehr zur Schlachtung haben zugelassen werden können. Hierzu genüge bereits die einmalige Medikamentengabe. Die Klausel § 7 Nr. 1 AVP 2011 sei am Maßstab der Kontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB) auch nicht unwirksam, da sie die Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteilige. Sie führe nicht stets dazu, dass der Versicherungswert Null betrage: Zum einen könne man nicht argumentieren, dass bei jeder Nottötung auch zur Schlachtunfähigkeit führende Medikamente verwendet würden, denn es komme auf den Zustand vor dem die Nottötung auslösenden Vorfall an. Zum anderen könne ein Pferd vor einem zur Nottötung führenden Vorfall durchaus gesund und reittüchtig sein.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2019
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus dem Pferderecht | Versicherungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Einschläfern | Einschläferung | Lahmheit | Medikamente | Pferd | Pferde | Schlachten | Tötung | Verkehrswert | Versicherung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28031 Dokument-Nr. 28031

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28031

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung