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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.08.2001
31 C 842/01-83 -

Schnarchender Sitznachbar im Flugzeug: Schnarchen ist kein Reisemangel

Pauschalreisender erhält Aufpreis für Business Class nicht zurück

Wenn der Sitznachbar im Flugzeug schnarcht, so stellt dies keinen Reisemangel dar. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Die Klägerin hatte eine Pauschalflugreise nach Südafrika gebucht. Um einen besseren Komfort zu haben, zahlte sie einen Aufpreis für die Business Class. Neben ihr saß auf dem Rückflug ein schwerhöriger Mann, der fürchterlich schnarchte.

Schnarchen ist klassenunabhängig

Vom Reiseveranstalter verlangte die Klägerin den Aufpreis für die Business Class zurück. Zu Unrecht, wie das Amtsgericht ausführte. Schnarchen sei klassenunabhängig. "Es soll auch bei Passagieren der Business Class vorkommen". Schnarchen sei kein Reisemangel sondern allenfalls eine Unannehmlichkeit, die nicht zur Minderung berechtige.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2006
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Luftverkehrsrecht | Reiserecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2002, Seite: 23
RRa 2002, 23

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Dokument-Nr.: 2655 Dokument-Nr. 2655

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