wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.02.2017
31 C 3832/15 (83) -

Enteisung eines Flugzeugs begründet keinen außergewöhnlichen Umstand an Flugverspätung

Fluggast steht Entschädigung wegen Ankunftsverspätung zu

Eine Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) berufen, wenn es aufgrund der Enteisung des Flugzeugs zu einer Ankunftsverspätung kommt. Beträgt die Verspätung mehr als drei Stunden, steht dem davon betroffenen Fluggast ein Ent­schädigungs­anspruch nach Art. 7 Abs. 1 VO zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erreichte eine Reisende ihr Ziel Cancun mit einer Verspätung von mehr als 24 Stunden. Die Reisende hatte einen Flug von Frankfurt a.M. nach Cancun über München gebucht. Ursache der Verspätung war, dass der Zubringerflug von Frankfurt a.M. nach München aufgrund einer Enteisung des Flugzeugs verspätet durchgeführt wurde, wodurch die Reisende den Anschlussflug nach Cancun verpasste und auf eine Ersatzbeförderung warten musste. Aufgrund der Verspätung klagte die Reisende gegen die Fluggesellschaft auf Zahlung einer Entschädigung.

Anspruch auf Entschädigung wegen Ankunftsverspätung

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe nach Art. 7 Abs. 1 VO ein Anspruch auf eine Entschädigung zu, da sich ihre Ankunft am Zielort um mehr als 24 Stunden verspätet hatte.

Flugzeugenteisung kein außergewöhnlicher Umstand

Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO könne sich die Beklagte nach Auffassung des Amtsgerichts nicht berufen. Die Enteisung des Flugzeugs gehöre zum Pflichtenkreis des Luftfahrtunternehmens. Dieser Pflichtenkreis beinhalte wiederum, das Fluggerät in einem technisch flugbereiten Zustand zu halten. Da im Winterbetrieb die Enteisung eines Flugzeugs als üblicher und zu erwartender Ablauf in die Flugdurchführung mit einzuplanen sei, stelle eine Verzögerung bei der Enteisung keinen außergewöhnlichen Umstand dar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2018
Quelle: Amtsgericht Framkfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2018, 86/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2018, Seite: 86
RRa 2018, 86

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26702 Dokument-Nr. 26702

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26702

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Heimscheisser schrieb am 20.11.2018

Bin ja mal gespannt, wann sich diese "Unternehmen" darauf berufen, dass allein die Existenz des Flugzeuges ein total ungewöhnlicher Umstand darstellt...

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung