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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2019
- 27 C 346/18 -
Wirksame fristlose Kündigung eines Wohnungsmieters wegen Bezeichnung des Vermieters als "Huso"
"Huso" meint "Hurensohn" oder auch "Hundesohn" und stellt daher Beleidigung dar
Die Bezeichnung "Huso" meint "Hurensohn" oder auch "Hundesohn" und stellt daher eine Beleidigung dar. Wird ein Vermieter von einem Wohnungsmieter als "Huso" bezeichnet, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietvertrags. Dies hat das Amtsgerichts Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerten sich Mieter in einem Wohnhaus im Juli 2018 bei dem Vermieter über eine von einem Mitmieter ausgehende Lärmbelästigung. Nachdem der Mitmieter davon erfuhr, verfasste er einen öffentlichen Beitrag auf sein Facebook-Profil. Darin klagte er über seine Nachbarn und teilte mit, dass der Vermieter ihm mit einer Kündigung gedroht habe. Im Anschluss daran schrieb er "Dieser
Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm stehe nach § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die
Bezeichnung als "Huso" rechtfertigt fristlose Kündigung
Es sei nach Ansicht des Amtsgerichts zunächst unzweifelhaft, dass mit der Bezeichnung "Huso" in dem Beitrag der Vermieter gemeint war. Die Bezeichnung werde zudem allgemein als Abkürzung für das Wort "Hurensohn" benutzt und habe somit beleidigenden Charakter. Sofern der Mieter anführt, mit der Bezeichnung könne auch "Hundesohn" gemeint sein, sei diese Auslegung zum einen aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs fernliegend. Zum anderen stelle auch dies eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2019
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Fristlose Kündigung: Mieter beleidigt Vermieter per SMS mit "dumme Kuh" und "Arschloch"
(Landgericht Berlin, Beschluss vom 22.02.2005
[Aktenzeichen: 63 S 410/04]) - "Sie sind ein Schwein" - Beleidigung berechtigt Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung
(Amtsgericht München, Urteil vom 09.08.2013
[Aktenzeichen: 411 C 8027/13]) - Öffentliche Beleidigung des Vermieters als "Arschlöcher aus München" durch Promi rechtfertigt fristlose Kündigung des Mietvertrags und Schmerzensgeld von 4.000 EUR
(Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 12.08.2021
[Aktenzeichen: 210 C 198/20])
Jahrgang: 2019, Seite: 1313 GE 2019, 1313 | Zeitschrift: Kommunikation & Recht (K&R)
Jahrgang: 2019, Seite: 750 K&R 2019, 750
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Dokument-Nr. 28163
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