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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 04.02.2017
729 OWi 9/17 -

Kein Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß aufgrund irrtümlicher Annahme von Dauerrot

Handlungsunrecht ist wegen Irrtums herabgesetzt

Begeht ein Fahrzeugführer einen qualifizierten Rotlichtverstoß, weil er irrtümlich annimmt die Ampel sei defekt und zeige daher dauerhaft Rot, so ist das Handlungsunrecht herabgesetzt. Von einem Regelfahrverbot kann daher abgesehen werden. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Pkw-Fahrer an einem Abend im September 2016 an einer Ampel-Kreuzung nach links abbiegen. Er befand sich dazu an erster Position auf der Linksabbiegerspur. Nachdem die Geradeausfahrer bereits fünf Grünphasen hatten und die separate Ampel für Linksabbieger immer noch Rot zeigte, ging der Pkw-Fahrer von einem Defekt der Ampel aus und entschied sich bei der sechsten Grünphase für die Geradeausfahrer trotz Rotlichts für die Linksabbieger nach links abzubiegen. Dabei wurde er von der Polizei gesehen. Gegen den Pkw-Fahrer wurde daher ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Ampel war tatsächlich nicht defekt, verfügte aber über eine eigenartige Schaltung. Nicht bei jeder Grünphase für die Geradeausfahrer schließt sich eine Grünphase für die Linksabbieger an.

Keine Verhängung eines Regelfahrverbots

Das Amtsgericht Dortmund wertete das Verhalten des Betroffenen als fahrlässig begangenen qualifizierten Rotlichtverstoß und verhängte eine Geldbuße von 90 EUR. Zwar wäre nach Auffassung des Gerichts auch ein Regelfahrverbot zu verhängen. Aufgrund des Irrtums des Betroffenen sei das Handlungsunrecht aber herabgesetzt, so dass der Vorwurf eines groben Pflichtverstoßes nach § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes entfalle.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2018
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2017, Seite: 196
NZV 2017, 196
 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2017, Seite: 353
zfs 2017, 353

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26399 Dokument-Nr. 26399

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Kommentare (2)

 
 
Uli schrieb am 14.09.2018

Na Toll! Und wie sollte der Autofahrer feststellen, dass die Ampel so "bekloppt" geschaltet wird und nicht defekt ist?

Oder ist die Schaltung absichtlich so gewählt worden um möglichst viel Bußgeld einzunehmen?

Vielleicht ist eas aber auch so, dass wir das alles nur zu logisch betrachten, genau wie der Autofahrer. Ich wäre genau so wie Dieser nach einer Wartezeit von länger als 3 Minuten gefahren. da gab es bereits ein entsprechenden Urteil zu.!!

Ihr Name schrieb am 05.09.2018

"eigenartige Schaltung" ist aber auch ein schöner Euphemismus für "gewollt und nicht gekonnt". Genauso wie "handwerkliche Unvollkommenheit" für Ärztepfusch oder "Augenblicksversagen" für eine tödlich endende Alkoholfahrt. Welcome to Germany.

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