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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 28.02.2017
- 729 OWi - 250 Js 147/17 - 49/17 -
Blendung durch eingeschaltetes Abblendlicht eines parkenden Autos entschuldigt keinen Auffahrunfall
Pkw-Fahrer bemerkte Abblendlicht des parkenden Autos von weitem
Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Auffahrende durch das eingeschaltete Abblendlicht eines am Fahrbahnrand parkenden Autos geblendet wurde, macht er sich eines fahrlässigen Verkehrsverstoßes schuldig, wenn er das mit Abblendlicht parkende Auto bereits von weitem bemerkt hatte. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am Abend eines Tages im November 2016 kam es an einer Kreuzung in Dortmund zu einem
Fahrlässiger Verstoß gegen allgemeine Rücksichtnahmepflicht
Das Amtsgericht Dortmund verurteilte den Betroffenen wegen Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer durch Außerachtlassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt gemäß § 1 Abs. 2 StVO zu einer Geldbuße von 35 EUR. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2018
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26517
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