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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 27.03.2018
- 512 C 31/17 -
Waschküche als Ort für Eigentümerversammlung bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangsproblematik unzulässig
Während Eigentümerversammlung getroffene Beschlüsse rechtswidrig
Eine Waschküche als Ort für eine Eigentümerversammlung ist jedenfalls dann unzulässig, wenn über strittige Punkte entschieden werden soll und der Zugang zum Versammlungsort problematisch ist. Werden während einer solchen Versammlung Beschlüsse getroffen, so sind diese unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Eigentümer einer Wohnung gegen zwei Beschlüsse, die während einer Eigentümerversammlung im August 2017 getroffen wurden. Sie hielten insbesondere die Art und Weise der Durchführung der Versammlung für unzulässig. So wurde sie in der
Unwirksamkeit der Beschlüsse aufgrund ungeeigneten Versammlungsorts
Das Amtsgericht Dortmund entschied zu Gunsten der klagenden
Waschküche als Versammlungsort bei Entscheidung über streitige Punkte und Zugangsproblematik unzulässig
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2018
Quelle: Amtsgericht Dortmund, ra-online (vt/rb)
- Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung innerhalb der Schulferien nur mit ausreichender Vorlaufzeit
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.10.2013
[Aktenzeichen: 11 S 16/13]) - Ablehnung eines Dolmetschers für nicht deutschsprachigen Wohnungseigentümer während Eigentümerversammlung kann zur Unwirksamkeit sämtlicher getroffener Beschlüsse führen
(Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 27.07.2012
[Aktenzeichen: 92 C 217/11])
Jahrgang: 2018, Seite: 315 WuM 2018, 315
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Dokument-Nr. 25974
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