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Amtsgericht Coesfeld, Urteil vom 25.09.2019
- 11 C 18/19 -
Kein Schadensersatzanspruch wegen Versuchs der vorzeitigen Vertragsauflösung durch neuen Vermieter wegen Eigennutzungswunschs
Keine Fehlverhalten des Vermieters bzw. keine Kausalität zwischen etwaigem Fehlverhalten und Schaden
Unterbreitet der Erwerber einer Wohnung dem darin lebenden Mieter wiederholt ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses, um selbst in der Wohnung leben zu können, und droht er eine Eigenbedarfskündigung nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist an, so begründet dies für den Mieter kein Schadensersatzanspruch, wenn er schließlich den Mietvertrag selbst kündigt und der Vermieter nicht in die Wohnung einzieht. Es fehlt insofern an einem schadensersatzbegründenden Fehlverhalten des Vermieters oder zumindest an der Kausalität zwischen einem etwaigem Fehlverhalten und dem Schaden. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2015 ging das Eigentum an einer vermieteten Wohnung auf einen neuen
Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Kündigung aufgrund vorgetäuschten Eigenbedarfs
Das Amtsgericht Coesfeld entschied gegen den Kläger. Ihm stehe gegen den Beklagten kein Anspruch auf
Keine Pflichtverletzung aufgrund Versuchs der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses
Eine Pflichtverletzung sei nach Ansicht des Amtsgerichts auch nicht darin zu sehen, dass der Beklagte wiederholt auf eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.02.2020
Quelle: Amtsgericht Coesfeld, ra-online (zt/WuM 2020, 23/rb)
Jahrgang: 2020, Seite: 23 WuM 2020, 23
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Dokument-Nr. 28415
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