Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Bonn, Urteil vom 27.11.1985
- 5 C 175/85 -
15 % Mietminderung bei unbenutzbarem Balkon wegen herumstreunender Katzen
Sechs bis acht Katzen sind nicht mehr ortsüblich
Wenn der Balkon wegen herumstreunender Katzen, die von Nachbarn angelockt werden, nicht nutzbar ist, kann die Miete um 15 % gemindert werden. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall konnten Mieter einer Parterre-Wohnung ihrem
Gebrauchstauglichkeit der Wohnung ist eingeschränkt
Zu Recht entschied das Amtsgericht Bonn. Es wies die Klage des Vermieters, der die Mieter auf Nachzahlung der einbehaltenen Miete verklagt hatte, ab. Die Mieter seien berechtigt gewesen, die Miete gem. § 537 BGB zu mindern. Die herumstreuenden
Belästigungen sind hier nicht ortsüblich
Die Mieter müssten die von den
Mietmangel nicht durch Vermieter verursacht
Auch wenn der Vermieter nicht selbst - sondern Dritte - den Mangel der Mietsache verursacht hätten, stünde den Mietern ein Mietminderungsrecht zu, führte das Gericht weiter aus.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Bonn (zt/WM 1986, 212/pt)
Jahrgang: 1986, Seite: 1114 NJW 1986, 1114 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1986, Seite: 212 WuM 1986, 212
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12462
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12462
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.