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Amtsgericht Berlin-Wedding, Beschluss vom 24.09.2021
- 33 M 1729/21 -
Zwangsvollstreckung aus Räumungstitel ist auch gegen dort nicht aufgeführte inzwischen volljährig gewordene Kinder der Mieter möglich
Ausnahme bei nach außen erkennbaren eigenständigen Mitbesitz des volljährigen Kindes
Die Zwangsvollstreckung aus einem Räumungstitel ist auch gegen dort nicht aufgeführte minderjährige Kinder der Mieter möglich. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Kinder volljährig werden. Es bedarf aber ein Vollstreckungstitel gegen das volljährige Kind, wenn es einen nach außen erkennbaren Mitbesitz an der Wohnung hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Wedding entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2019 wurde die Mieterin einer Wohnung in Berlin zur
Räumungstitel gegen volljährigen Sohn nicht erforderlich
Das Amtsgericht Berlin-Wedding entschied zu Gunsten des Vermieters. Gegen den volljährigen Sohn bedürfe es kein
Kein nach außen erkennbarer eigenständiger Mitbesitz an Wohnung
Etwas anderes gelte nach Auffassung des Amtsgerichts, wenn die Änderung der Besitzverhältnisse volljähriger
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.12.2021
Quelle: Amtsgericht Berlin-Wedding, ra-online (zt/GE 2021, 1368/rb)
Jahrgang: 2021, Seite: 1368 GE 2021, 1368
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Dokument-Nr. 31196
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