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Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 04.12.2018
12 C 76/18 -

Ein bis zwei lebende Heimchen pro Tag in Mietwohnung stellen keinen Mietmangel dar

Mieter kann nicht Beseitigung des Heimchenbefalls verlangen

Werden in einer Mietwohnung ein bis zwei lebende Heimchen pro Tag entdeckt, so stellt dies kein Mietmangel dar. Der Mieter kann daher nicht die Beseitigung des Heimchenbefalls verlangen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Berliner Mietwohnung kam es in einem Zimmer zu einem Heimchenbefall. Nach den Angaben der Mieterin, entdeckte sie täglich ein bis zwei lebende Heimchen in dem Zimmer. Sie verlangte von der Vermieterin die Beseitigung des Heimchenbefalls. Da sich diese weigerte, dem nachzukommen, erhob die Mieterin Klage.

Kein Anspruch auf Beseitigung des Heimchenbefalls

Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Beseitigung des Heimchenbefalls gemäß § 535 BGB zu. Es liege offenbar keine schwerwiegende Beeinträchtigung durch Heimchen vor, so dass von einem konkreten Mangel nicht gesprochen werden könne.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Spandau, ra-online (zt/GE 2019, 463/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Beseitigung | Beseitigen | Entfernen | Entfernung | Heimchen | Mietmangel | Mietmängel | Moskitos | Mücken | Insekten | Ungeziefer
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2019, Seite: 463
GE 2019, 463

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 27335 Dokument-Nr. 27335

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Kommentare (2)

 
 
eono schrieb am 28.04.2019

Da die Mieterin sofortige Abhilfe will, empfehle ich die Anschaffung eines weiteren Haustieres - einer Katze.

eono schrieb am 26.04.2019

Wer versteht denn da was nicht?

Ich hatte noch nie eine Grille in einer Wohnung.

Jeden Tag "entdeckt"eine Mieterin "1-2 Heimchen"?

Da muss doch ein Nest sein. Wo kommen die denn her?

Kämen die von außen, könnte man sich ja mit einem Fliegennetz/Gitter schützen.

Aquaristik - nebenan? oben drüber? unten?

Das geht docxh nicht. Das muss man doxch beseitigen - können.

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