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Amtsgericht Berlin-Spandau, Urteil vom 04.12.2018
- 12 C 76/18 -
Ein bis zwei lebende Heimchen pro Tag in Mietwohnung stellen keinen Mietmangel dar
Mieter kann nicht Beseitigung des Heimchenbefalls verlangen
Werden in einer Mietwohnung ein bis zwei lebende Heimchen pro Tag entdeckt, so stellt dies kein Mietmangel dar. Der Mieter kann daher nicht die Beseitigung des Heimchenbefalls verlangen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Spandau entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Berliner Mietwohnung kam es in einem Zimmer zu einem Heimchenbefall. Nach den Angaben der Mieterin, entdeckte sie täglich ein bis zwei lebende
Kein Anspruch auf Beseitigung des Heimchenbefalls
Das Amtsgericht Berlin-Spandau entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.04.2019
Quelle: Amtsgericht Berlin-Spandau, ra-online (zt/GE 2019, 463/rb)
Jahrgang: 2019, Seite: 463 GE 2019, 463
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Dokument-Nr. 27335
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