wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, Urteil vom 08.12.2016
3 C 190/16 -

Recht zur fristlosen Kündigung bei Verweigerung einer Mängelbesichtigung durch Verwalter

Vermieter zur Besichtigung der behaupteten Mängel berechtigt

Verweigert ein Mieter trotz Abmahnung wiederholt die Besichtigung von behaupteten Mängeln, so kann der Vermieter das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 1 BGB fristlos kündigen. Der Vermieter ist zur persönlichen Besichtigung der Mängel berechtigt und kann zur Besichtigung auch den Verwalter bestimmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Pankow/Weißensee hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatten die Mieter einer Wohnung seit Frühjahr 2015 mehrere Mängel gerügt. Da es in der Folgezeit trotz wiederholter Abmahnungen nicht möglich war, mit den Mietern ein Besichtigungstermin zu vereinbaren, kündigten die Vermieter das Mietverhältnis im Mai 2016 fristlos. Der Besichtigungstermin sollte von der Verwalterin der Vermieter wahrgenommen werden. Die Mieter hielten dies aber für unzureichend. Ihrer Meinung nach müsse der Besichtigungstermin durch Fachhandwerker durchgeführt werden. Die Mieter weigerten sich daher die Kündigung zu akzeptieren. Die Vermieter erhoben daraufhin Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.

Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung

Das Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen stehe ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung gemäß § 546 Abs. 1 BGB zu. Die fristlose Kündigung sei gemäß § 543 Abs. 1 BGB wirksam, da die Mieter ungeachtet begründeter Abmahnungen eine schwerwiegende, schuldhafte Vertragsverletzung fortgesetzt und dadurch den Vermietern die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar gemacht haben. Die Vermieter haben befürchten müssen, dass die Mieter nicht gewillt seien, sich mietrechtstreu zu verhalten und den wirtschaftlichen Interessen der Vermieter damit schwerwiegende Nachteile zufügen.

Berechtigung des Vermieters zur Mangelbesichtigung

Nach Ansicht des Amtsgerichts seien die Vermieter berechtigt gewesen, die angeblichen Mängel in Augenschein zu nehmen und dazu ihre Verwalterin zu beauftragen. Es sei nämlich Sache des Vermieters, wie er Mietmängel beseitigen lasse. Um dazu eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, sei eine vorherige Augenscheinnahme des angeblichen Mangels überragend geeignet und im Hinblick auf die Neigung von Handwerkern, allerlei kostspielige Maßnahmen zur Beseitigung angeblicher Mängel für notwendig zu erklären, auch dringend zu empfehlen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Pankow/Weißensee, ra-online (zt/GE 2017, 540/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2017, Seite: 540
GE 2017, 540

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24568 Dokument-Nr. 24568

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24568

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung