wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 04.11.2004
105 C 3123/03 -

Unfall wegen Handybenutzung: Fahrer verliert Versicherungsschutz

Vollkaskoversicherung muss nicht zahlen

Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung im Auto kann teuer werden. Ein Fahrer, der während der Fahrt mit dem Handy telefoniert und einen Unfall verursacht, verliert den Versicherungsschutz. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall durchfuhr ein Autofahrer eine Doppelkurve mit überhöhter Geschwindigkeit. Dabei lenkte er das Auto nur mit einer Hand. Mit der anderen Hand hielt er sein Handy. Er kam nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich mehrfach. Von seiner Vollkaskoversicherung verlangte er 4830,- EUR Schadensersatz. Diese verweigerte dem Fahrer die Erstattung des Schadens.

Grobe Fahrlässigkeit

Das Lenken eines Fahrzeugs mit einer Hand im Kurvenbereich sei grob fehlerhaft, so das Gericht. Ferner sei das Telefonieren mit dem Handy bei hoher Geschwindigkeit grob fahrlässig. Die Fahrweise sei in besonderem Maße leichtsinnig und rücksichtslos gewesen.

Kein Versicherungsschutz

Das Amtsgericht Berlin-Mitte wies die Klage des Fahrers gegen die Versicherung ab. Der Fahrer genieße keinen Versicherungsschutz für diesen Unfall.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2005
Quelle: ra-online (pt)

Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Telefonieren kfz Handy“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 355 Dokument-Nr. 355

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil355

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?