wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.3/0/5(14)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 25.03.2014
6 C 425/13 -

Nächtliche massive Lärmbelästigung der Nachbarn begründet fristlose Kündigung des Mieters wegen Störung des Hausfriedens

Hohe Anzahl der Lärmstörungen sowie Gesundheits­beeinträchtigung der Mitmieter rechtfertigt fristlose Kündigung trotz krankheitsbedingten Verhaltens

Verursacht ein Mieter nachts massiv Lärm, so begründet die darin liegende Störung des Hausfriedens eine fristlose Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Verhalten des Mieters krankheitsbedingt ist, wenn die Lärmstörungen häufig auftreten sowie eine Gesundheits­beeinträchtigung der Mitmieter vorliegt. Dies hat das Amtsgericht Lichtenberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einer alkoholkranken Mieterin wurde im Oktober 2013 fristlos gekündigt, da sie wiederholt in der Nacht betrunken im Haus herumirrte, bei den Nachbarn klingelte und sonst so viel Lärm verursachte, dass fast wöchentlich die Feuerwehr oder die Polizei gerufen werden musste. Zudem verunreinigte sie den Hausflur mit Kot und Urin. Des Weiteren beleidigte und belästigte sie die anderen Mieter. Da die Mieterin die Kündigung nicht akzeptierte, kam der Fall vor Gericht.

Nächtliche Lärmstörung rechtfertigte fristlose Kündigung

Das Amtsgericht Lichtenberg entschied gegen die Mieterin. Die fristlose Kündigung sei angesichts der nächtlichen Lärmstörungen gerechtfertigt gewesen, da dadurch der Hausfrieden unzumutbar gestört worden sei (§§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB). Dabei sei es unerheblich gewesen, dass die Störungen aufgrund der Alkoholkrankheit der Mieterin verursacht wurden (vgl. OLG Karlsruhe, MDR 2000, 578). Es sei nämlich zu berücksichtigen gewesen, dass die nächtlichen Lärmstörungen häufig und massiv auftraten sowie die anderen Mieter dadurch in ihrer Gesundheit beeinträchtigt wurden. Zudem sei es unerheblich gewesen, dass der Lärm teilweise von Mitnutzern der Wohnung verursacht wurde, die sich unter Ausnutzung der Alkoholkrankheit der Mieterin in ihrer Wohnung aufhielten.

Beleidigungen sowie Verunreinigungen rechtfertigten ebenfalls fristlose Kündigung

Darüber hinaus haben die Verunreinigungen, die Beleidigungen sowie der starke Uringeruch im Hausflur die fristlose Kündigung gemäß §§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB gerechtfertigt, so das Amtsgericht weiter.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2014
Quelle: Amtsgericht Lichtenberg, ra-online (zt/GE 2014, 877/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2014, Seite: 877
GE 2014, 877

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18490 Dokument-Nr. 18490

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18490

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.3 (max. 5)  -  14 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Feodora schrieb am 16.07.2014

Vollkommen richtig.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung