wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 16.01.2014
239 C 218/13 -

Ausstellen einer Miet­schulden­freiheits­bescheini­gung begründet nicht zwingend Verzicht auf Nachforderung nicht gezahlter Miete

Kein Erlass von rückständiger Miete bei zugleich erklärtem Widerspruch einer Mietminderung und Vorbehalt der Nachforderung

Stellt ein Vermieter seinem Mieter eine Miet­schulden­freiheits­bescheini­gung aus, so verzichtet er jedenfalls dann nicht auf die Nachforderung von Mietrückständen aufgrund einer Mietminderung, wenn er zugleich dem Minderungsrecht widerspricht und sich eine Nachforderung vorbehält. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab März 2011 kam es aufgrund einer Baustelle zu erheblichen Beeinträchtigungen eines auf dem gegenüberliegenden Grundstück liegenden Wohnhauses. Aus diesem Grund minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete um 20 %. Die Vermieterin akzeptierte das Minderungsrecht jedoch nicht und stellte im April 2011 in Aussicht, bestehende Rückstände geltend zu machen. Trotz dessen stellte sie den Mietern auf deren Wunsch im April 2013 eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus. Dadurch bestätigte die Vermieterin, dass die Mietzahlungen immer pünktlich und in voller Höhe geleistet worden seien. Dennoch erhob die Vermieterin Klage auf Zahlung des rückständigen Mietzinses.

Teilweiser Anspruch auf Zahlung der Mietrückstände

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied zum Teil zu Gunsten der Vermieterin. Ihr habe ein Anspruch auf einen Teil der Mietrückstände zugestanden. Denn die Mietminderung sei nur in Höhe von zuerst 15 % und später von 5,5 % gerechtfertigt gewesen.

Kein Verzicht auf Nachforderung durch Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der Geltendmachung der Nachforderung nicht entgegenstanden. Durch diese Erklärung habe die Vermieterin weder auf Mietrückstände verzichtet noch sei deren Geltendmachung treuwidrig gewesen. Es sei zu beachten gewesen, dass die Vermieterin die Mietminderung nicht akzeptiert habe und sich die Geltendmachung eventueller Mietrückstände ausdrücklich vorbehalten habe. Es habe daher nicht angenommen werden dürfen, dass die Vermieterin die Rückstände den Mietern habe erlassen wollen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.11.2015
Quelle: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, ra-online (zt/GE 2015, 1401/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2015, Seite: 1401
GE 2015, 1401

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 21893 Dokument-Nr. 21893

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil21893

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?