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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
- 213 C 94/10 -
Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung
10 % Mietminderung bei erheblichen Geruchsbelästigungen wegen Gerüchen von Zersetzungsprozessen von menschlichen Ausscheidungen und organischem Hausmüll
Wird der Vermieter über einen Mangel der Mietsache in Kenntnis gesetzt, bleibt in der Folge aber untätig und nimmt keine Beseitigung des Zustands vor, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung. Unangenehme Gerüche, die aus einer anderen Wohnung im Wohnhaus dringen, können dabei einen Mietminderungsanspruch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
Die Mieter im vorliegenden Fall machten eine
Nur mit Tuch vor dem Mund durchs Treppenhaus
Es habe nach Zersetzungsprozessen menschlicher Ausscheidungen sowie organischem Hausmüll gerochen. Über Wochen und Monate hätten die Mieter und ihre Kinder in der Regel nur mit einem vor den Mund und Nase gehaltenen Tuch das
Mieter fordern 20 Prozent Mietminderung
Die Mieter hätten diesen Zustand bereits frühzeitig beim Vermieter angezeigt und um
Amtsgericht erkennt eine Mietminderung um höchstens 10 Prozent an
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied, dass den Mietern eine Minderung von 10 Prozent für Januar und Februar, 7,5 Prozent für den Monat März und 5 Prozent für den April zustand. Die gemietete
Die Kosten für das eingeholte Gutachten sind ebenfalls erstattungsfähig
Die Mieter hatten außerdem einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für das eingeholte Gutachten. Der Vermieter habe sich mit der
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Unangenehme Gerüche, für die ein Nachbarmieter verantwortlich ist, können einen Mietminderungsgrund darstellen, sofern die Geruchsbelästigungen die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich einschränken. Als erhebliche Belästigung kann dabei der Geruch von Hundeurin im Treppenhaus oder der Geruch von Zersetzungsprozessen menschlicher Ausscheidungen sowie organischem Hausmüll, der aus der Wohnung eines Nachbarmieters dringt, angesehen werden (rao).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (vt/st/pt)
- Landgericht Berlin, Urteil vom 28.01.2011
[Aktenzeichen: 65 S 296/10]
- Geruchsbelästigungen - Mietwohnung riecht nach Fleischerei
(Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 05.08.2004
[Aktenzeichen: 3 C 71/03]) - Uringeruch als Kündigungsgrund: Mieter eines Mehrfamilienhauses müssen Geruchsbelästigung hinnehmen
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.10.2006
[Aktenzeichen: 424 C 13626/06]) - Mietminderung von 10 % wegen Störung der Nachtruhe durch erhebliche Kochgerüche
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 13.10.2022
[Aktenzeichen: 122 C 156/21])
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Dokument-Nr. 11384
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