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Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 07.07.2016
- 15 C 89/16 -
Verschärfte Sicherheitslage in Reiseregion aufgrund Häufung von Terroranschlägen rechtfertigt Kündigung des Reisevertrags
Reisender kann sich auf höhere Gewalt im Sinne von § 651 j BGB berufen
Kommt es aufgrund der Häufung von Terroranschlägen zu einer Verschärfung der Sicherheitslage in einer Reiseregion, berechtigt dies den Reisenden zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt gemäß § 651 j BGB. Ihm steht in diesem Fall gegen den Reiseveranstalter ein Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 buchte ein Familienvater für sich und seine Familie eine Pauschalreise in die
Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung
Das Amtsgericht Augsburg entschied zu Gunsten des Familienvaters. Ihm stehe der Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Kaution zu. Denn er habe wirksam den
Verschärfte Sicherheitslage in Reiseregion aufgrund Häufung von Terroranschlägen rechtfertigt Kündigung des Reisevertrags
Zwar sei es richtig, so das Amtsgericht, dass einzelne
Verschärfung der Sicherheitslage nicht vorhersehbar
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei die Verschärfung der Sicherheitslage für den Familienvater nicht vorhersehbar gewesen. Zwar habe eine verschärfte Sicherheitslage in den Kurdengebieten bestanden, nicht jedoch in der Reiseregion.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.11.2017
Quelle: Amtsgericht Augsburg, ra-online (vt/rb)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2017, Seite: 321 DAR 2017, 321 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 118 NJW-RR 2017, 118
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Dokument-Nr. 25204
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