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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 03.12.1998
- 80 C 569/97 -
Massive Plage von Khaprakäfern und Ungezieferbekämpfung mit gesundheitsgefährdenden Stoffen rechtfertigen Mietminderung von 100 %
Wohnung war unbewohnbar
Ist eine Mietwohnung massiv von gesundheitsgefährdenden Khaprakäfern befallen und versucht der Vermieter erfolglos mit ebenfalls gesundheitsgefährdenden Stoffen das Ungeziefer zu bekämpfen, so gilt die Wohnung als unbewohnbar. Der Mieter kann daher seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Aachen entschied gegen den Vermieter. Angesichts des massiven Befalls der Wohnung mit Khaprakäfern und dem gescheiterten Versuch der Schädlingsbekämpfung durch den Vermieter, sei die Wohnung unbewohnbar gewesen. Die Mieterin sei daher berechtigt gewesen ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2013
Quelle: Amtsgericht Aachen, ra-online (zt/WuM 1999, 457/rb)
- Mietminderung: Erheblicher Mottenbefall in der Wohnung
(Amtsgericht Bremen, Urteil vom 05.12.2001
[Aktenzeichen: 25 C 0118/01]) - Flohplage berechtigt Mieter zur fristlosen Kündigung der Wohnung
(Amtsgericht Bremen, Urteil vom 14.01.1998
[Aktenzeichen: 25 C 180/97]) - Mietminderung bei Mäuse- und Kakerlakenbefall
(Amtsgericht Bonn, Urteil vom 08.02.1985
[Aktenzeichen: 6 C 277/84])
Jahrgang: 1999, Seite: 457 WuM 1999, 457
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Dokument-Nr. 16586
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